Coaching für Existenzgründer/innen
Unter bestimmten Voraussetzungen können
Existenzgründer/innen von der Agentur für Arbeit Leistungen
aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen des
ESF-BA-Programms bekommen. Diese Leistungen können in begrenztem
Umfang auch als Zuschuss für Coaching im 1.
Existenzgründungsjahr in Anspruch genommen werden. Informieren
Sie sich und fragen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit nach!
>>
www.arbeitsagentur.de
>>
Merkblatt zur Erstattung von Coachungkosten durch die Agentur für
Arbeit.
Basisinformationen „Existenzgründung“
>> www.dbsh.de/html/hauptteil_grundinfos_selbstaendige.html
eMail: info@systemisches-institut.de
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